{"id":77,"date":"2018-06-21T21:16:55","date_gmt":"2018-06-21T19:16:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fassl-dl.com\/?page_id=77"},"modified":"2024-01-23T12:04:31","modified_gmt":"2024-01-23T10:04:31","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/?page_id=77","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p>Fassl Drucklufttechnik, Am Nordhang 5, 63579 Freigericht<br \/>\nWMD Drucklufttechnik Kompressoren, Am Nordhang 5, 63579 Freigericht<\/p>\n<p>Werder Drucklufttechnik, Im Petersfeld 6, 65624 Altendiez<br \/>\nTHS Industrietechnik, Im Petersfeld 6, 65624 Altendiez<\/p>\n<h4>1. Allgemeine Bestimmungen<\/h4>\n<p>1.1 Die folgenden Kauf-, Liefer-, Wartungs-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr die zwischen Ihnen als Unternehmer (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) und uns, der obengenannten Einzelunternehmen, jeweils vertreten durch den Inhaber Herrn Markus Fassl (nachfolgend \u201eLieferant\u201c genannt), soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>1.2 Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Insbesondere hat die widerspruchslose Ausf\u00fchrung der Bestellung keinen Erkl\u00e4rungsgehalt, insbesondere die vom Kunden besonders vermerkten Bedingungen haben auch ohne unseren Widerspruch keine Bedeutung und bed\u00fcrfen zur G\u00fcltigkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>1.3 \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer \u00c4nderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die \u00c4nderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.<\/p>\n<p>1.4 Erg\u00e4nzend zu diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbestimmungen finden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung.<\/p>\n<h4>2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Vertragssprache<\/h4>\n<p>2.1. Der Vertragsschluss erfolgt jeweils individuell durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten oder vor Ort des Lieferanten durch Aush\u00e4ndigung der Ware. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang geh\u00f6renden Arbeiten werden individuell schriftlich vereinbart.<\/p>\n<p>2.2 Bei dem Kauf von Waren gibt der Kunde durch seine Bestellung ein bindendes Angebot ab, welches der Lieferant innerhalb einer angemessenen Frist von 7 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung annehmen kann.<\/p>\n<p>2.3 Angebote, die auf Wunsch des Kunden durch den Lieferanten erstellt werden, bed\u00fcrfen der schriftlichen Annahme durch den Kunden. Die Angebote k\u00f6nnen nur innerhalb des auf dem Angebot vermerkten Zeitraums angenommen werden.<\/p>\n<p>2.4 Die f\u00fcr den Vertragsabschluss zur Verf\u00fcgung gestellte Sprache ist ausschlie\u00dflich Deutsch. \u00dcbersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen dem deutschen Text und der \u00dcbersetzung hat der deutsche Text Vorrang.<\/p>\n<h4>3. Verg\u00fctung<\/h4>\n<p>3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>3.2 Warenrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2 % Skonto. Rechnungen f\u00fcr Kleinauftr\u00e4ge mit einem Wert unter 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Servicerechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, tr\u00e4gt der Kunde alle angefallenen Kosten f\u00fcr Montage, Reparaturen und Wartungsarbeiten. Hierzu geh\u00f6ren auch alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten f\u00fcr Transport des Handwerkzeugs und des pers\u00f6nlichen Gep\u00e4cks sowie der Ausl\u00f6se, soweit sie nicht durch einen Nacherf\u00fcllungsanspruch des Bestellers bedingt sind.<\/p>\n<p>3.4 Zus\u00e4tzliche Mehrkosten, die durch Leistungs\u00e4nderungen seitens des Kunden veranlasst wurden, sind vom Kunden nach Aufwand zu tragen.<\/p>\n<p>3.5 Bestehen begr\u00fcndete Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden, ist der Lieferant berechtigt, offene Forderungen zur sofortigen Barzahlung f\u00e4llig zu stellen. Dies gilt auch f\u00fcr bereits erf\u00fcllungshalber erfolgte Leistungen (z. B. Schecks, Wechsel).<\/p>\n<h4>4. Zahlungsverzug<\/h4>\n<p>4.1 Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, so kommt er sp\u00e4testens 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung in Verzug.<\/p>\n<p>4.2 Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von derzeit 9 % zu berechnen sowie zus\u00e4tzlich eine Verzugszinsenpauschale in H\u00f6he von derzeit 40 Euro zu berechnen. Bei \u00c4nderung der Gesetzeslage \u00e4ndern sich Zins- und Pauschalsatz entsprechend.<\/p>\n<h4>5. Lieferbedingungen und Verzug<\/h4>\n<p>5.1 Die Ware wird gem\u00e4\u00df der getroffenen Vereinbarungen geliefert. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>5.2 Die Einhaltung von verbindlichen Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen gekl\u00e4rt und s\u00e4mtliche vom Besteller zu liefernden Unterlagen und erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig beim Lieferanten eingegangen sind und vereinbarte Zahlungsbedingungen und sonstige Pflichten durch den Besteller eingehalten werden. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht rechtzeitig erf\u00fcllt werden. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>5.3 Wird der Lieferant trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zur Einhaltung von Leistungsterminen durch h\u00f6here Gewalt, insbesondere z. B. durch Krieg, Aufruhr oder \u00e4hnliche Ereignisse wie z. B. Streik oder Aussperrung, gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird dem Lieferanten die Leistung in diesen F\u00e4llen unm\u00f6glich, so sind die Parteien zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>5.4 Soweit die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht wird, muss der Kunde zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>5.5 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Liefergegenst\u00e4nde geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden \u00fcber, wenn diese zum Versand gebracht sind.<\/p>\n<p>5.6 Wird auf Wunsch des Kunden ein Liefertermin vereinbart, der mehr als sechs Wochen nach dem Vertragsschluss liegt, ist der Lieferant berechtigt, die ihm hieraus entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<h4>6. Gew\u00e4hrleistung bei Warenkauf<\/h4>\n<p>6.1 Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherf\u00fcllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht \u00fcber die Art der Nacherf\u00fcllung steht dem Lieferanten zu. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Voraussetzung f\u00fcr jegliche Gew\u00e4hrleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>6.2 Die Verj\u00e4hrungsfrist von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen f\u00fcr die gelieferte Ware betr\u00e4gt \u2013 au\u00dfer im Fall von Schadensersatzanspr\u00fcchen \u2013 zw\u00f6lf Monate ab Erhalt der Ware.<\/p>\n<h4>7. Haftungsbeschr\u00e4nkung bei Warenkauf<\/h4>\n<p>7.1 Der Lieferant haftet f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Ferner haftet er f\u00fcr die fahrl\u00e4ssige Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet der Lieferant jedoch nur f\u00fcr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als der in den vorstehenden S\u00e4tzen genannten Pflichten.<\/p>\n<p>7.2 Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>8. Pflichten des Kunden bei Montage, Reparaturen und Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>8.1 Der Kunde unterst\u00fctzt in dem ihm m\u00f6glichen und zumutbaren Umfang das Personal des Lieferanten bei der Durchf\u00fchrung der Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten und leistet auf Wunsch des Lieferanten technische Hilfe.<\/p>\n<p>8.2 Die technische Hilfeleistung muss den unverz\u00fcglichen Beginn der Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten und deren verz\u00f6gerungsfreie Durchf\u00fchrung bis zur Abnahme gew\u00e4hrleisten. Sie umfasst insbesondere: die Reinigung des Montageplatzes; die Bereitstellung von Staplern und Hebeb\u00fchnen sowie von Ger\u00fcsten \u00fcber drei Meter Arbeitsh\u00f6he; die Bereitstellung von Strom und Wasser; die \u00dcbernahme aller Bau- und Bettungsarbeiten (insbesondere der Durchbr\u00fcche) einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Elektroarbeiten und einschlie\u00dflich der Beschaffung notwendiger Baustoffe; die Bereitstellung geeigneter, trockener und verschlie\u00dfbarer, diebessicherer Aufenthalts- und Arbeitsr\u00e4ume (mit Heizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit und sanit\u00e4ren Einrichtungen) f\u00fcr das Montagepersonal sowie zur Aufbewahrung von Werkzeug und Montagematerial.<\/p>\n<p>8.3 Kommt der Kunde einer Pflicht gem\u00e4\u00df 8.1 und 8.2 nicht nach, ist der Lieferant berechtigt (nicht verpflichtet), die Handlungen f\u00fcr den Kunden auf seine Kosten vorzunehmen. Weitere Anspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>9. Abnahme bei Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>9.1 Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, erfolgt die Abnahme der Vertragsleistung nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nur statt, wenn diese vereinbart wurden.<\/p>\n<p>9.2 \u00dcber die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>9.3 Erachtet der Kunde die erbrachte Leistung nicht als im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df, so hat er seine Beanstandungen dem Lieferanten unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>9.4 Beanstandet der Kunde Leistungen fristgem\u00e4\u00df, wird der Lieferant hierzu unverz\u00fcglich Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung \u00fcber das weitere Vorgehen herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<h4>10. Leistungs\u00e4nderungen bei Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>10.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der vom Lieferanten zu erbringenden Leistungen \u00e4ndern, so wird er diesen \u00c4nderungswunsch schriftlich gegen\u00fcber dem Lieferanten \u00e4u\u00dfern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei \u00c4nderungsw\u00fcnschen, die rasch gepr\u00fcft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden k\u00f6nnen, kann der Lieferant von dem Verfahren nach den Abs. 2 bis 5 absehen und die Leistungen direkt ausf\u00fchren. Der Kunde ist berechtigt, seinen \u00c4nderungswunsch jederzeit zur\u00fcckzuziehen; das eingeleitete \u00c4nderungsverfahren endet dann.<\/p>\n<p>10.2 Der Lieferant pr\u00fcft, welche Auswirkungen die gew\u00fcnschte \u00c4nderung insbesondere hinsichtlich Verg\u00fctung, Mehraufw\u00e4nden und Terminen haben wird. Erkennt der Lieferant, dass aktuell zu erbringende Leistungen aufgrund der Pr\u00fcfung nicht oder nur verz\u00f6gert ausgef\u00fchrt werden sollten, so teilt er dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der \u00c4nderungswunsch weiterhin nur gepr\u00fcft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zun\u00e4chst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erkl\u00e4rt der Kunde sein Einverst\u00e4ndnis mit dieser Verschiebung, f\u00fchrt der Lieferant die Pr\u00fcfung des \u00c4nderungswunsches durch.<\/p>\n<p>10.3 Nach Pr\u00fcfung des \u00c4nderungswunsches wird der Lieferant dem Kunden die Auswirkungen des \u00c4nderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enth\u00e4lt entweder einen detaillierten Vorschlag f\u00fcr die Umsetzung des \u00c4nderungswunsches oder Angaben dazu, warum der \u00c4nderungswunsch nicht umsetzbar ist.<\/p>\n<p>10.4 Die Vertragsparteien werden sich \u00fcber den Inhalt eines Vorschlags f\u00fcr die Umsetzung des \u00c4nderungswunsches unverz\u00fcglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die \u00c4nderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beif\u00fcgen.<\/p>\n<p>10.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das \u00c4nderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim urspr\u00fcnglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfung nach Abs. 2 nicht einverstanden ist.<\/p>\n<p>10.6 Die von dem \u00c4nderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer der Pr\u00fcfung, der Dauer der Abstimmung \u00fcber den \u00c4nderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuf\u00fchrenden \u00c4nderungsw\u00fcnsche zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist, soweit erforderlich, verschoben. Der Lieferant wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.<\/p>\n<p>10.7 Der Kunde hat die durch das \u00c4nderungsverlangen entstehenden Aufw\u00e4nde zu tragen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Pr\u00fcfung des \u00c4nderungswunsches, das Erstellen eines \u00c4nderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufw\u00e4nde werden f\u00fcr den Fall, dass zwischen den Parteien eineVereinbarung \u00fcber Tagess\u00e4tze getroffen wurde, nach diesen, im \u00dcbrigen nach der \u00fcblichen Verg\u00fctung des Lieferanten berechnet.<\/p>\n<p>10.8 Der Lieferant ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu \u00e4ndern oder von ihnen abzuweichen, wenn die \u00c4nderung oder Abweichung unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Auftragnehmers f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<\/p>\n<h4>11. Gew\u00e4hrleistungen bei Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>11.1 Der Lieferant haftet f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel nach den Regelungen des BGB f\u00fcr Werkvertrag. Der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherf\u00fcllung geltend zu machen. Schl\u00e4gt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen M\u00e4ngelrechte zu.<\/p>\n<p>11.2 Der Lieferant kann die Nacherf\u00fcllung verweigern, solange der Kunde die f\u00fcr die Anpassungsleistungen geschuldete Verg\u00fctung noch nicht vollst\u00e4ndig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes Interesse am Zur\u00fcckbehalt der r\u00fcckst\u00e4ndigen Verg\u00fctung hat.<\/p>\n<p>11.3 Der Lieferant haftet nicht in den F\u00e4llen, in denen der Kunde \u00c4nderungen an der vom Lieferanten erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese \u00c4nderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.<\/p>\n<p>11.4 Der Kunde wird den Lieferanten bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterst\u00fctzen und unverz\u00fcglich Einsicht in die Unterlagen gew\u00e4hren, aus denen sich die n\u00e4heren Umst\u00e4nde des Auftretens des Mangels ergeben.<\/p>\n<p>11.5 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer M\u00e4ngelhaftungsverpflichtung des Lieferanten zuzuordnen ist und der Kunde dies h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, kann der Kunde mit den f\u00fcr die Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen des Lieferanten zu den jeweils g\u00fcltigen Verg\u00fctungss\u00e4tzen belastet werden.<\/p>\n<p>11.6 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in zw\u00f6lf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit der Gesamtabnahme oder deren endg\u00fcltiger Verweigerung.<\/p>\n<h4>12. Haftung bei Montage \/ Reparatur \/ Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>12.1 Der Lieferant haftet f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Lieferant nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf sowie bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>12.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit summenm\u00e4\u00dfig beschr\u00e4nkt auf die H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschr\u00e4nkt auf 2.000.000 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 6.000.000 EUR aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h4>13. Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<p>13.1 Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung das Eigentum des Lieferanten. Ger\u00e4t der Kunde mit der Zahlung l\u00e4nger als 10 Tage in Verzug, hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware zur\u00fcckzufordern.<\/p>\n<p>13.2 Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in H\u00f6he des Rechnungswertes der Forderung des Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterver\u00e4u\u00dferung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den Lieferanten ab. Unbesehen der Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung erm\u00e4chtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Lieferant, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder \u00e4hnlichen Verfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10\u2009% \u00fcbersteigen, ist der Lieferant verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Auswahl auf das Verlangen des Kunden freizugeben.<\/p>\n<h4>14. Urheberrechte<\/h4>\n<p>14.1 Der Lieferant beh\u00e4lt sich an Mustern, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und nicht k\u00f6rperlicher Art (auch in elektronischer Form) s\u00e4mtliche Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nur nach vorheriger ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind dem Lieferanten auf Verlangen kostenfrei nebst s\u00e4mtlichen etwa angefertigten Vervielf\u00e4ltigungen zur\u00fcckzugeben; elektronisch gespeicherte Unterlagen m\u00fcssen gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<h4>15. Abtretung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht und Aufrechnung<\/h4>\n<p>15.1 Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zul\u00e4ssig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.<\/p>\n<p>15.2 Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenanspr\u00fcchen aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>15.3 Die Vertragsparteien k\u00f6nnen nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/p>\n<h4>16. Schlussbestimmungen<\/h4>\n<p>16.1 Alle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen vertraglicher Vereinbarungen m\u00fcssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. K\u00fcndigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, k\u00f6nnen auch per E-Mail erfolgen.<\/p>\n<p>16.2 \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<p>16.3 Erf\u00fcllungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>Hier finden Sie die AGBs zum <a href=\"https:\/\/www.fassl-dl.com\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/AGBs_FasslWerderWMDTHS_Stand-2023.pdf\">Download.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Fassl Drucklufttechnik, Am Nordhang 5, 63579 Freigericht WMD Drucklufttechnik Kompressoren, Am Nordhang 5, 63579 Freigericht Werder Drucklufttechnik, Im Petersfeld 6, 65624 Altendiez THS Industrietechnik, Im Petersfeld 6, 65624 Altendiez 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die folgenden Kauf-, Liefer-, Wartungs-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr die zwischen Ihnen als Unternehmer (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) und uns,\u2026 <span class=\"read-more\"><a href=\"https:\/\/www.fassl-dl.com\/?page_id=77\">Weiterlesen &raquo;<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-77","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=77"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":608,"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions\/608"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fassl-dl.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}